Riester-Rente und Betriebsrente - die Unterschiede

Ein wichtiger Unterschied zwischen betrieblicher Altersvorsorge und der, die durch einen Riester-Vertrag betrieben wird ist, dass erstere nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer möglich ist. Die staatliche Förderung der Riester-Rente hingegen ist auch für mittelbar förderungsberechtigte Personen zugänglich, also für den Ehepartner einer unmittelbar förderberechtigten Person.
Der Personenkreis, der von der Möglichkeit zu Riestern Gebrauch machen kann, ist also um einiges Größer als der Personenkreis, der eine betriebliche Altersvorsorge abschließen kann.

Auch in puncto Flexibilität schneidet die Riester-Rente besser ab: Durch die Möglichkeit des Ruhen Lassens des Riester-Vertrages kann man hier das Sparverhalten individuell auf die eigene Lebenssituation anpassen. Zudem können Riester-Verträge auch zur Finanzierung eines Hauskaufs oder -baus beliehen werden, was für noch mehr Flexibilität sorgt.

Bevor man einen Riester-Vertrag abschließt oder diesen wechselt, muss man allerdings Erkundigungen bei unterschiedlichen Anbietern einholen und ist mit der Entscheidung, welcher Vertrag mit welcher Anlageform gewählt wird, alleine gelassen.
Bei der betrieblichen Rentenvorsorge besteht dieser Zwang zur Selbstinformation nicht in diesem Maße, da hierbei ausschließlich der Arbeitgeber über die Art der Anlage selbst entscheidet. Hierbei fallen in den meisten Fällen auch die Kosten für die Vorsorge geringer aus, da solche Altersvorsorgeverträge immer für mehrere Personen aus dem Betrieb/dem Unternehmen abgeschlossen werden.

Beide Varianten haben ihre Vorteile und sollten, wenn man zu beiden Möglichkeiten Zugang hat, besser als zwei Komponenten für die eigene Altersvorsorge anstatt als zwei konkurrierende Alternativen betrachtet werden.