Steuerliche Förderung

Auch steuerlich wird die Riester-Rente vom Staat gefördert. Die Zahlungen für die Altersvorsorge, die in einen Riester-Vertrag fließen, können nämlich mittels des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Steuerabzugsfähig sind dabei im Jahre 2008 aktuell 2.100 Euro Sparleistung. Dieses gilt auch dann, wenn der geleistete Mindestbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens nicht den 2.100 Euro entspricht.
Bei der Prüfung im Finanzamt wird dann festgestellt, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die vom Staat bereits geleisteten Zulagen. Sollte dieses der Fall sein, kann man mit einer Steuer-rückzahlung durch das Finanzamt rechnen. Somit hat man wiederum ein unter Umständen nicht unerhebliches Plus auf seinem Konto zu verzeichnen, das die für den Riestervertrag geleisteten Zahlungen in der Schlussbilanz ausgleicht. Hier sind zumeist Personen mit einem höheren Einkommen bevorteilt.

Ein weiterer Pluspunkt im Rahmen der Steuerersparnis ist, dass der Sparer keine Steuern auf die Zinsen, die sein Riester-Vertrag abwirft, bezahlen muss. Dieses ist eine Ausnahme, da ansonsten alle Zinserträge, die auf normalen Sparkonten oder in sonstigen Zusammenhängen anfallen, versteuert werden müssen.

Die Steuerentlastung, die sich in der Ansparphase ergibt, bleibt allerdings nicht ganz ohne faden Beigeschmack. In der Auszahlungsphase nämlich muss die ersparte Rente voll versteuert werden.
In Fachkreisen wird dieses als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Dieses stößt vielen Bürgern besonders auf, da das Geld, das sie selbst angespart haben, schließlich bereits einmal versteuert wurde.