Rentenzahlung
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Riester – Rente frühestens mit dem Ablauf des 60.Lebensjahres bzw. mit dem Eintritt der Zahlung der gesetzlichen Rente. Beim Abschluss des Riester – Rentenvertrages legen sie ihr Renteneintrittsalter fest. Dieses können sie zwischen der Vollendung des 60. und 65. Lebensjahres liegen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit die Riester – Rente schon vor der Vollendung des 60.Lebensjahres ausgezahlt zu bekommen, aber nur wenn auch die gesetzliche Rente bzw. Pension früher ausgezahlt wird. Beispiel hierfür sind z.B. Landwirte oder Soldaten.
Die Riester – Rente wird als gleichbleibende bzw. anwachsende monatliche Rente im Alter ausgezahlt. Eine Kapitalabfindung ist hier prinzipiell nicht möglich. Ausnahme sind manche Riester – Renten Produkte wie z.B. Banksparpläne oder Fondsverträge. Hier gibt es teilweise die Möglichkeit sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Es kommt aber auch hier wieder auf die Flexibilität des Vertrages an.
Gleich welche Anlageform ein Riester-Sparer gewählt hat, muss für jeden Riester – Sparer bei Renteneintritt eine Rentenversicherung für die Zeit ab dem 85. Lebensjahr abgeschlossen werden. In diese Rentenversicherung zahlen dann die Anbieter bei Renteneintritt des Riester – Sparer bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals ein, welches dann nicht mehr für die Auszahlungsraten vor dem 85.Lebenjahres zur Verfügung steht.
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