Riester-Vertrag: Aufteilen oder Wechsel

Der Abschluss zweier Riester-Produkte ist in den meisten Fällen nicht sehr sinnvoll, da die staatlichen Zulagen nie doppelt gewährt werden. Man kann diese dann zwar jeweils hälftig auf die beiden Riester-Verträge verteilen, hat dabei aber nichts gewonnen, vielmehr fallen nun für zwei Verträge Gebühren an.
Nur unter Umständen kann sich das Aufteilen des Riester-Vertrages lohnen, wenn man zum Beispiel einen Anteil spekulativer anlegen möchte und einen Teil sicherer. Aber auch hier ist es fraglich, ob die dabei entstehende Rendite tatsächlich höher ausfallen wird und sich auch nach einer Kompensation der zusätzlichen Gebühren positiv auswirkt.
Zumeist verdienen lediglich die Anbieter an einer solchen Doppelstrategie. Mehr als zwei Riester-Verträge kann man im Übrigen nicht abschließen.

Ein Wechsel des Riester-Vertrages und des Anbieters muss von Seiten des Gesetzgebers aus jederzeit möglich sein. Dabei gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei dem Wechsel gehen die Zulagen und Steuerersparnisse nicht verloren, sondern können in den neuen Vertrag transferiert werden.
Bei einem Wechsel ist aber gründlich abzuwägen, ob dieser tatsächlich den erhofften Vorteil bewirken kann. Zwar kann durchaus ein Angebot eines anderen Anbieters für den jeweiligen Sparer besser ausgestaltet sein, der Wechsel ist allerdings mit Kosten verbunden. So fallen in der Regel Gebühren für die Stornierung des alten und Gebühren für den Abschluss des neuen Vertrages an.
Gerade bei Riester-Rentenversicherungen können diese Kosten eine nicht unwesentliche Summe ausmachen.